KAPITALANLAGE
JETZT
MAXIMALE VORTEILE
IM MIETWOHNUNGS-
NEUBAU
SICHERN!
Der Erwerb von Wohneigentum als Kapitalanlage ist eine sinnvolle Investition, Steuervorteile bieten kann. Der Steuergesetzgeber räumt Käufern, die ihre Wohnung die Möglichkeit einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) ein.
Neuerdings kann eine AfA von 5 % auf die angefallenen abschreibungsfähigen Investitionsaufwendungen (bzw. in den Folgejahren vom Restwert) vorgenommen werden. Sehen Sie in dieser Beispielkalkulation, wie Sie von der degressiven AfA profitieren.
KUMULIERTE ABSCHREIBUNG IM VERGLEICH
Bsp.: 500.000 € Gesamtkaufpreis, davon 400.000 € abschreibungsfähige Anschaffungsnebenkosten, Betrachtungszeitraum: 10 Jahre ab Erwerb).
Im Beispiel ergibt sich bei Wahl der degressiven Abschreibung über die Zeitreihe der ersten 10 Jahre eine um 40.500 € höhere Abschreibungssumme gegenüber der linearen Abschreibung (lineare Abschreibung 120.000 €, degressive Abschreibung 160.500 €).
Bei 400.000 € abschreibungsfähigen Investitionskosten der Kapitalanleger im 20.000 € (5 % von 400.000 steuerlich abschreiben, zweiten Jahr sind dann abschreibungsfähig 400.000 abzüglich der 20.000 Jahr = 380.000 € Restwert; 5 %). Innerhalb von fünf nach Fertigstellung/Erwerb Immobilie kann der Kapitalanleger so rund 90.500 € steuerlich machen.
VORTEILE FÜR DEN KÄUFER ALS VERMIETER:
- schnellere Refinanzierung der Investitionskosten
- Reduzierung der Steuerlast in den Anfangsjahren
- Verbesserung der Liquidität
Die Rentabilität von Immobilieninvestitionenn wird damit spürbar gesteigert. Dabei bleiben Sie als Kapitalanleger maximal flexibel. Sie können jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln, wenn dies in Ihrer individuellen Situation steuerlich günstiger ist. So können Sie über die komplette Nutzungsdauer der Immobilie Ihre Abschreibung optimal anpassen.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?
- Die degressive AfA gilt ausschließlich für Wohnungen.
- Der Erwerb muss im Jahr der Fertigstellung liegen und der Kaufvertrag im Begünstigungszeitraum (nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029) unterschrieben worden sein.
- Die Immobilie muss vermietet sein und darf nicht selbst genutzt werden.
Fragen Sie Ihren Steuerberater, was diese neuen Möglichkeiten für Sie bedeuten. Wir zeigen Ihnen gerne passende Objekte.